Kurzmitteilung
zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Oktober 2009
Der 6. Senat des BSG hat am 28.10.2009 die Revisionen gegen die Entscheidungen der Landessozialgerichte Baden-Württemberg und Hessen zurückgewiesen.
a.
Das LSG Baden-Württemberg hatte die Klage eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit der Fachkunde in Gesprächspsychotherapie auf Eintragung in das Arztregister zurückgewiesen
b.
Das LSG Hessen hatte die Klage einer zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutin auf die Erteilung einer zusätzlichen Abrechnungsgenehmigung für Gesprächspsychotherapie zurückgewiesen.
Beide Verfahren und die dort im Einzelnen vorgetragenen Argumentationen wurden im Grunde damit erledigt, dass die Kläger nach Übergangsrecht approbiert seien.
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