Zur "Gleichbehandlung" von Richtlinienverfahren und Gesprächpsychotherapie
"Um den Vorwurf der Ungleichbehandlung zu entkräften", hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Ablehnung der Gesprächpsychotherapie mit der Erklärung verbunden, auch die Richtlinienverfahren einer
"evidenzbasierten Bewertung" unterziehen zu wollen (G-BA-Newsletter 10/2006).
Nach dieser Absichtsbekundung sind 18 Monate ins Land gegangen, bis der G-BA dem von ihm selbst formulierten und an sich selbst gerichteten Antrag der KBV und der Krankenkassen zur Entkräftung des Ungleichbehandlungsvorwurfs zustimmte. Nach weiteren 6 Monaten berief der G-BA am 28.10.2008 eine Arbeitsgruppe, die erst noch zu klären hat, wie die nachzuholende
"Gleichbehandlung" der Richtlinienverfahren mit der Gesprächspsychotherapie vorgenommen werden soll.
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