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28.05.2003: Psychotherapie: Allgemein: Kommentar schreiben  Druckversion 

Anwendung des Hausarztsystems auf Psychotherapie?

In dem vorliegenden Entwurf zu einem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ist vorgesehen, dass die Psychotherapeuten im Hinblick auf das Hausarztsystem als Fachärzte behandelt werden sollen. Das heißt, Psychotherapie-Patienten müssen – wenn sie wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen – erst den Hausarzt aufsuchen, und von diesem zum Psychotherapeuten „gelotst“ werden.

Diese vorgesehene Regelung ist sach- und fachwidrig; sie zeigt, dass es der Psychotherapeuten-Vertretung noch nicht gelungen ist, bei den politischen und behördlichen Entscheidungsträgern ausreichende Kenntnis über die Eigengesetzlichkeiten psychotherapeutischer Behandlung gegenüber ärztlicher Behandlung zu verankern.

  1. Mit dem Hausarztsystem (Lotsenfunktion des Hausarztes) sollen patientenbelastende und unwirtschaftliche Mehrfachdiagnostik und Mehrfach-Behandlungen (Überweisungskarussell) reduziert werden. Ausgenommen sind Gynäkologen sowie Kinder- und Augenärzte. Für Psychotherapeuten ist diese Ausnahme nicht vorgesehen, sie werden damit in die Gruppe der übrigen Fachärzte eingereiht.
  2. Psychotherapie lässt sich nach Sinn und Zweck nicht einfach auf das Hausarztsystem übertragen. Psychotherapeutische Behandlung hat einen anderen Behandlungsgegenstand als die somatische Behandlung. Was für gynäkologische und augenärztliche Behandlung angenommen wird, (Amtliche Begründung: Augen- und Frauenärzte können auch im Hausarztsystem ohne Überweisung in Anspruch genommen werden. Diese Ausnahmen sind sachgerecht, weil z. B. Sehstörungen und viele gynäkologische Beschwerden auch vom Laien der richtigen Facharztgruppe zugeordnet werden.) gilt für Psychotherapie umso mehr: Patienten, bei denen Psychotherapie indiziert ist, können sich „als Laien der richtigen Facharztgruppe ..“ zuordnen. Für sie ist der direkte Zugang zur Psychotherapie der angemessene Weg. Eine differentialdiagnostisch zu begründende Zuweisung über das Hausarztsystem ist bei eindeutig psychischer Symptomatik nicht gegeben.
  3. Die somatisch-fachärztliche Behandlung ist eine Ausdifferenzierung, also eine Fortführung der (haus-)ärztlichen Tätigkeit: Der zunehmende Kenntnisstand und die entspr. Entwicklung der Diagnose- Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Spezialisierung und Ausdifferenzierung der Berufstätigkeit geführt und sich in der wachsenden Zahl fachärztlichen Weiterbildungen manifestiert. Für diese Bereiche ist es behandlungsförderlich sowie fachlich und ökonomisch sinnvoll, wenn der Hausarzt als Lotse in dem für Patienten unübersichtlich gewordenen Feld der Fachärzte entscheidet und den Patienten führt, ob bzw. welche weiteren fachspezifischen diagnostischen Maßnahmen und Behandlungen erforderlich und notwendig sind. (Amtliche Begründung: Der Versicherte besitzt in der Regel nicht die Erfahrung und Kenntnis, die erforderlich ist, um das Ausmaß der Erkrankung und den hiermit verbundenen Therapie- und Diagnostikbedarf zu überblicken.) Fachärztliche Behandlung ist Fortführung der allgemeinärztlichen Behandlung an anderer Stelle mit speziellen Methoden. Patienten mit diffuser körperlicher Symptomatik wenden sich per Erstzugangsrecht ggf. an einen „falschen“ Facharzt mit der Folge überflüssiger oder auch fehlindizierter Diagnostik und Behandlung. Hier ist die gezielte Facharzt-Zuweisung durch den Hausarzt sinnvoll. Umgekehrt wäre die Annahme wirklichkeitsfremd, dass ein (zum Beispiel) internistischer Behandlung bedürftiger Versicherter einen Psychotherapeuten konsultiert.
  4. Fachlich macht es keinen Sinn, Patienten mit eindeutig psychischer Symptomatik auf den Umweg über den Hausarzt zu verpflichten.

Ökonomisch wäre das kontraproduktiv, weil der Hausarzt im Falle der Psychotherapie der ihm zugedachten Lotsenfunktion nicht nachkommen kann. Ein unübersichtliches Feld verschiedener Fach-Behandler, für das er als Lotse wirken könnte, findet er nicht vor.

koh/23.05.03

 
 
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