Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lässt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Gesprächspsychotherapie
unbeanstandet
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) lässt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Gesprächspsychotherapie
unbeanstandet
G-BA soll prüfen, ob Gesprächspsychotherapie als Methode
indikationsbezogene Anwendung finden kann.
Am 24.06.2008 hat das BMG dem G-BA mitgeteilt, der Beschluss zur Gesprächspsychotherapie vom 24.04.08
"wird nicht beanstandet und kann daher in Kraft treten.
Die Nichtbeanstandung wird jedoch mit folgender Auflage verbunden:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Gesprächspsychotherapie nach Abschnitt B 1 Nummer 4 der Psychotherapie-Richtlinien indikationsbezogen Anwendung finden
kann."
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