Die Fortbildung "Einführung in den PZA" mit in der Regel 50USt. sind eine gute Möglichkeit, um den Personzentrierten Ansatz in seinen Grundzügen kennenzulernen und erste Erfahrungen zu sammeln. Sie lernen neben der grundlegenden Theorie, die Vermittlungsformen und Methode und letztlich mögliche Kursleiter*innen der GwG-zertifizierten Weiterbildungskurse und potentielle Kursgruppenmitglieder kennen.
Das 1-jährige „Einführung in den Personzentrierten Ansatz in Theorie und Praxis“ stellt das Basismodul für viele Weiterbildung dar, beispielsweise hin zur/zum Personzentrierten/r Berater/in GwG oder auch in die Bereiche Coaching oder Personzentrierte Gesprächspsychotherapie. Nähere Informationen erhalten Sie durch die GwG Mitarbeiter/innen oder direkt bei den Kursanbieterinnen und Anbietern. Wir beraten Sie gerne!
Die Weiterbildung in Personzentrierter Psychotherapie ist ein von der GwG konzipierter eigenständiger Aufbauweiterbildungsgang, der eine zuvor erworbene Personzentrierte Basiskompetenz voraussetzt. Eine Weiterbildung führt nicht zu einer Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz.
Durch die Weiterbildung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, in psychotherapeutischen Tätigkeitsfeldern wissenschaftlich fundierte, professionelle, personzentrierte Psychotherapie durchführen zu können.
Die mind. 2 jährige Weiterbildung „Personzentrierte Gesprächsführung“ befähigt Absolvent_innen in Tätigkeitsfeldern der Beratung wissenschaftlich fundierte, professionelle Beratung durchzuführen. Diese Weiterbildung war früher unter der Bezeichnung "Klientenzentrierte Gesprächsführung" bekannt. Adressaten sind alle Personen, die sich in beratungsrelevanten Tätigkeitsfeldern qualifizieren möchten. Alle hier aufgeführten Kursangebote sind von der GwG e.V. akkreditiert und erfüllen die Mindeststandards der GwG e.V.
Spezifische Inhalte und Schwerpunktsetzungen erfahren Sie direkt bei der Kursleitung.
Mindeststandard Personzentrierte Gesprächsführung.
Die berufliche und persönliche Kompetenz durch eine durch die GwG e.V. sowie die DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) anerkannte Weiterbildung im Personzentrierten Verfahren erweitern!
Die Zulassung zur Weiterbildung setzt in der Regel den Abschluss eines Hochschulstudiums voraus. Näheres zur Zulassung entnehmen Sie bitte den Standards.
Durch die mind. 3-jährige Weiterbildung erwerben Sie die Berechtigung den Titel "Personzentrierte Beraterin (GwG)" respektive "Personzentrierter Berater (GwG)" zu tragen. Absolvent(inn)en einer Weiterbildung in "Personzentrierter Gesprächsführung" können bis zu 290 UStd. der Weiterbildung erlassen werden.
Die Weiterbildung Supervision und Coaching auf personzentrierter und systemischer Grundlage umfasst zwei Stufen:
Die Kurseinheiten (Umfang: 500 Stunden) finden überwiegend im Rhein-Main-Gebiet statt und werden geleitet von Melanie Junk und Prof. Dr. Ulrich Siegrist.
Weitere Informationen zum Konzept und zu den Terminen und Kosten entnehmen Sie unserem Kurskonzept.
Coaching ist eine professionelle, individuelle Beratungsform insbesondere für Führungskräfte und für Freiberufler in Bezug auf berufliche Fragen, Schwierigkeiten und Herausforderungen. Im personzentrierten Coaching sind Wertschätzung und Empathie in der Beziehung von Coach zu Coachee von besonderer Bedeutung. Der „Wirkfaktor Beziehung“ im Coaching wurde in den letzten Jahren von verschiedenen Forschungsprojekten bestätigt.
Die Personzentrierte Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen geht auf Carl Rogers‘ Doktorandin Virginia Axline zurück, die vor mehr als 50 Jahren nachgewiesen hat, dass sich Kontakt, Interaktion und Selbstklärung bei Kindern vor allem beim Spielen entwickeln. Deutungen entfallen in der personzentrierten Spieltherapie: Das Kind spielt, stellt sich und seine Gefühle im Spiel dar, klärt sie und ordnet sich so selbst. Der/Die Therapeut*in vermeidet Vorschläge, fördert den Prozess aber nachhaltig - vor allem dadurch, dass sie in Kontakt mit dem Kind höchst aufmerksam und empathisch interveniert. Das Kind erlebt im Zusammensein mit dem/der Therapeut*in bedingungsfreie Wertschätzung für seine Gefühle und sein "So-Sein".
Personzentrierte Beratung fördert die natürlichen Entwicklungs- und Integrationsprozesse von Kindern und Jugendlichen. Dabei sind Wertschätzung und Empathie in der Beziehung von Berater*in und Klient*in von besonderer Bedeutung, da sie gerade Menschen in jungen Jahren prägen und in ihrer Entwicklung positiv beeinflussen können.
Die Weiterbildung versteht sich vor dem Hintergrund einer humanistischen Psychotherapie als spezieller körperpsychotherapeutischer Ansatz der Personzentrierten Psychotherapie. Diese wird integrativ verstanden, wobei so- wohl der experientielle Zweig (Focusing, emotionsfokussierte Therapie) als auch entwicklungspsychologische Modelle und Perspektiven den Bezug zu und den Anschluss an aktuelle klinische Vorgehensweisen der Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ermöglichen.
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Die GwG-Weiterbildung „Focusing-orientierte Prozessbegleitung“ qualifiziert für die professionelle Focusing-basierte Prozessbegleitung von Einzelpersonen. Teilnehmer*innen der Weiterbildung werden befähigt, Focusing-Sitzungen durchzuführen sowie die Durchführung von Focusing-Partnerschaften anzuleiten. Sie erlangen die erforderlichen Kompetenzen, um Focusing in ihre eigene Arbeit und ihr berufliches Setting zu integrieren und Personen bei der Integration von Focusing ins eigene Arbeitsleben zu unterstützen.
Das Berufsfeld der Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialarbeit hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Teilhabe und Inklusion sind die wichtigsten Bezugspunkte geworden. Die Weiterbildung qualifiziert für die professionelle Beratung von Einzelpersonen, Familien und der Moderation von Gruppen, Teams, interdisziplinär zusammenarbeitende Fachpersonen im heilpädagogischen und sozialpädagogischen Feld bzw. in der Sozialen Arbeit. Das heißt, überall dort, wo Menschen mit Unterstützungsbedarf begleitet und sozial integriert werden bzw. Inklusion gelebt werden soll.
Die Teilnehmenden der Weiterbildung werden befähigt, Fallsupervisionen zu moderieren, Teamentwicklungen durchzuführen sowie Einzelpersonen und Familien bezüglich der Erziehung bzw. der Begleitung ihrer (auch erwachsenen) Kinder zu beraten. Weiterhin erlangen sie die erforderlichen Kompetenzen, um Beratung in ihre eigene Arbeit und in ihr berufliches Setting zu integrieren. Die Weiterbildung basiert auf den theoretischen Erkenntnissen und konzeptionellen Ausarbeitungen des Personzentrierten Ansatzes nach Carl R. Rogers.
Kursleitung:
Dr. Gisela Erdin und Maren Krause
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Die Weiterbildung richtet sich an Menschen, die im psychosozialen, pädagogischen oder therapeutischen Bereich mit Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen bzw. mit Paaren und Familien tätig sind oder in Kürze tätig werden wollen, die bereits mit dem Personzentrierten Ansatz vertraut sind oder die eine entsprechende Haltung für sich entwickeln möchten.
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Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung. Sie stellt keine Alternative zur allgemeinen Opferhilfe bzw. Opferberatung dar, sondern versteht sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Es handelt sich um eine besonders intensive Form der Begleitung für stark belastete Verletzte von Straftaten und ggf. deren Angehörige vor, während und nach der Hauptverhandlung durch psychosoziale Fachkräfte. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Opfern mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren.
Um als Psychosoziale/r Prozessbegleiter/in tätig werden zu können, wird eine von den Justizministerien der Länder anerkannte Weiterbildung benötigt.
Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte mit einem qualifizierten Abschluss (FH/Uni) im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung in diesen Bereichen.
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