Sie sind hier:

Qualitätsmanagement

Die GwG vermittelt

  • bundesweit Berater*innen für psychosoziale Bereiche, für Fragestellungen in Organisationen und Verwaltungen (Listen nach Regionen gegliedert), Unternehmen, Schulen sowie Erwachsenenpädagoge*innen und Supervisor*innen
  • Fachvorträge, Experten*innen, Referenten*innen zu psychosozialen Themen, Psychotherapie und Beratungsthemen sowie Fortbildungen
  • Supervisor*innen und Ausbilder*innen, Dozent*innen und Lehrtherapeut*innen für Psychotherapie und Beratung

Da die GwG als Organisation keine Dienstleistungen für Endkund*innen anbietet, ist es vielmehr ihre Aufgabe, ihre Mitglieder durch ein differenziertes Fort- und Weiterbildungsangebot zu befähigen, therapeutische oder beraterische Dienstleistungen auf Basis eines humanistischen Menschenbildes zu erbringen.

Die Bemühungen zum Qualitätsmanagement fokussieren daher nicht auf die Qualitätsdimensionen der Struktur- oder Ergebnisqualität, sondern betonen die Qualitätsmerkmale der Fort- und Weiterbildungsprozesse.

Die Verbindlichkeit kommt in entsprechenden Richtlinien zum Ausdruck. Dies sind insbesondere: 

  • standardisierte Weiterbildungsrichtlinien
  • standardisierte Zertifizierungsrichtlinien
  • standardisierte Qualifikationsrichtlinien für Ausbilder*innen

Im Folgenden werden die Standards der jeweiligen Ebenen beschrieben. Die Standards werden von einem von der Delegiertenversammlung der GwG eingesetzten Ausschuss kontrolliert und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Der Ausschuss setzt sich aus Ausbilder*innen und Praktiker*innen zusammen.

Professionelles personzentriertes Handeln bedeutet einen besonders verantwortlichen Umgang mit Menschen, mit der beruflichen Aufgabe und mit der eigenen Person. Die GwG hat aus diesem Grund seit längerem ethische Richtlinien verabschiedet.

Die Mitglieder der GwG tragen dafür Verantwortung, sich selbst mit ethischen Fragen auseinanderzusetzen und die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den Institutionen zu fördern und zu unterstützen, in denen sie tätig sind. Sie sind verpflichtet, die ethische Richtlinien einzuhalten.

Die ethischen Richtlinien der GwG dienen

  • dem Schutz von Klient*innen vor unverantwortlicher Anwendung der klientenzentrierten Psychotherapie und Personzentrierten Beratung durch alle therapeutisch, beraterisch und in der Weiterbildung tätigen Mitglieder des Verbandes
  • der Handlungsorientierung für die Mitglieder des Verbandes
  • der Information der Öffentlichkeit über berufsethische Standards, denen die Mitglieder des Verbandes verpflichtet sind als Grundlage für die Abklärung und Handhabung von Beschwerden.

Darüber hinaus werden Zertifikatsinhaber/innen verpflichtet, sich regelmäßig im Rahmen von kollegialen Arbeitsgruppen über ihre Tätigkeit als Berater*in auszutauschen und damit Selbstevaluierungsprozesse zu initiieren und aufrecht zu erhalten.

Ebene der Weiterbildung

GwG-Weiterbildungen werden nach den Standards durchgeführt, die von der Delegiertenversammlung der GwG verabschiedet wurden..

Ebene der Zertifizierung

Die Zertifikate werden vom Vorstand der GwG erteilt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der/Die Antragsteller*in muss Mitglied der GwG sein.
  • Nachweise über die vollständig absolvierte Weiterbildung müssen vorliegen.
    Die schriftliche Beurteilung, respektive Teilahmebescheinigung der Kursleiter*innen muss vorliegen.

Personzentrierte Psychotherapie und Beratung bedeutet eine kontinuierliche Weiterentwicklung, mit dem Gegenüber kongruent in Beziehung zu treten. Um als Therapeut*in oder Berater*in ein hohes Maß an Kongruenz zu erlangen und zu erhalten und somit langfristig die Qualität personzentrierter Psychotherapi/Beratung zu gewährleisten, bedarf es über die Weiterbildung hinaus fortwährend regelmäßiger kollegialer Supervision bzw. Intervision der Therapeut*innen/Berater*innen.

Die Erteilung und Annahme eines GwG-Zertifikats setzt deshalb die stimmberechtigte Mitgliedschaft in der GwG voraus und verpflichtet zur fortlaufenden Supervision im Rahmen einer kollegialen Arbeitsgruppe der GwG.

Wir empfehlen die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen. Die GwG bietet über ihre Website verschiedene Fortbildungen an. Auch im Rahmen der Jahreskongresse ist der Besuch von Fortbildungen möglich.

Qualifikation der Kursleiter*innen

GwG-Weiterbildungen werden in der Regel von Personen durchgeführt, die ein Kursleiter*innenzertifikat der GwG für diese Weiterbildung besitzen.

Um Kursleiter*in der GwG zu werben, muss eine umfangreiche Kursleiter*innen-Qualifikation durchlaufen werden. Die Kursleiter*innen-Qualifikation setzt sich aus den folgenden Modulen zusammen:

1. Angeleitete Durchführung von Weiterbildungsabschnitten

Während der Teilnahme an einem Weiterbildungskurs in einem Umfang von mindestens 290 Unterrichtsstunden führt der/die Weiterbildungskandidat*in in Anwesenheit einer Kursleiter*in eigenständig Einheiten durch, die abwechselnd Vorträge zur Personzentrierten Theorie, Durchführung von praktischen Übungen, von Supervision und Durchführung von Selbsterfahrungseinheiten beinhalten.

2. Selbständige Durchführung von Weiterbildungsabschnitten

Ziel des Moduls 2 ist es, dem/der Kandidat*in zu ermöglichen, Erfahrungen in der selbständigen Durchführung von Weiterbildung in Personzentrierter Beratung (Grundstufe) – mit begleitender Supervision (siehe Modul 5) zu sammeln.

3. Begleitende Supervision

Ziel der begleitenden Supervision ist es in erster Linie, den/die Kandidat*in bei der Reflektion ihres persönlichen Lern- und Entwicklungsprozesses als Weiterbildungsleiter*in professionell zu begleiten.

Den Teilnehmenden wird in der begleitenden Supervision ermöglicht, verunsichernde oder irritierende Erfahrungen, kritisch erlebte (pädagogische) Interventionen während des Weiterbildungsprozesses selbstempathischer zu verstehen und damit selbstakzeptierender und kongruenter umzugehen. Sie werden bei der Symbolisierung ihrer Kompetenzen und Stärken, ihrer persönlichen Grenzen und „blinden Flecken“ begleitet und dabei unterstützt, mögliche konflikthafte Kurssituationen zu verarbeiten. Die kollegialen Arbeitsgruppen dienen der Vernetzung der angehenden Weiterbildungsleiter*innen. Durch die frühzeitige Vernetzung wird ein Raum zum Abgleich der Erfahrungen im Rahmen der Co-Trainings gewährleistet, der vom anleitenden Weiterbildungsleiter*in unabhängig fördernde Anreize der Orientierung und Ausrichtung schafft.

Umfang jeweils mind. 20 UStd. begleitende Supervision und kollegiale Gruppenarbeit, kontinuierlich im Verlauf von Modul 2

4. Qualifizierungskurse für Kursleiter*innen

In den Qualifizierungskursen lernen die Teilnehmenden darüber hinaus ethische Grundlagen und Prinzipien und deren Anwendung in unterschiedlichen Tätigkeits- und Konfliktfeldern, insbesondere im Spannungsfeld von „Lehren“ und „Beurteilen“ kennen. Seitens der GwG e.V. werden den Teilnehmenden die institutionelle Rahmenbedingungen der Weiterbildung (Akkreditierungsordnung, Standards etc.) vermittelt.

Aufteilung der Qualifizierungskurse

1. Allgemeines u. Spezifisches zur Arbeit von Kursleitungen (24 UStd.) (darin integriert: Initiierung einer verpflichtenden kollegialen AG der Co-Trainer*innen, siehe Modul 3)

2. Qualifizierungskurs „Dynamik in Gruppen“ (8 UStd.)

3. Qualifizierungskurs „Didaktik“ mit besonderer Akzentuierung des personzentrierten Verständnisses und der personzentrierten didaktischen Vorgehensweise (8 UStd.)

 

5: Schriftlicher Erfahrungsbericht

Zum Abschluss der Qualifizierung zum/zur Weiterbildungsleiter*in legt jede/r Kandidat*in einen schriftlichen Erfahrungsbericht vor. Mit dem schriftlichen Erfahrungsbericht zeigen die Teilnehmenden, dass sie in der Lage sind, GwG-Weiterbildungen unter Berücksichtigung der personzentrierten Theorie durchzuführen. Der Erfahrungsbericht umfasst mind. 3 Seiten und umfasst Angaben zur fachlichen und persönlichen Entwicklung der Kandidat*innen sowie zur didaktischen Umsetzung des Personzentrierten Ansatzes. Der Bericht wird dem Vorstand vorgelegt.

6. Aktive Integration in die GwG

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, während der Qualifizierung zum/zur Weiterbildungsleiter*in jährlich am Verbandspolitischen Forum im Rahmen des GwG Jahreskongresses oder an der Konferenz der GwG-Kursleitungen teilzunehmen. Ziel der verpflichtenden Teilnahme ist es, den Kandidaten*innen zu ermöglichen, sich in das Verbandsgeschehen zu integrieren und sich vertieft mit der neuen Rolle als Weiterbildungsleiter*in der GwG zu identifizieren. 

---------------

Alle Kursleiter*innen der GwG unterzeichnen vor ihrer Tätigkeit die folgende Verpflichtungserklärung:

1. Ich verpflichte mich, die von mir geleiteten Weiterbildungskurse im Rahmen der Weiterbildung der GwG und gemäß den gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen der GwG durchzuführen.

2. Ich verpflichte mich, die von mir verantwortlich geleiteten Weiterbildungskurse vor Beginn des jeweiligen Kurses der Bundesgeschäftsstelle der GwG auf dem hierzu konzipierten Formblatt mit allen darin gewünschten Angaben anzumelden sowie die pauschale Kursabgabe zu entrichten. Ich werde die Kurse gemäß diesen Angaben durchführen und sie entsprechend den Richtlinien und Durchführungsbestimmungen ordnungsgemäß abschließen.

3. Ich verpflichte mich, dass Teilnehmer*innen des von mir durchgeführten Weiterbildungskurses die Möglichkeit erhalten, den vollständigen Weiterbildungsgang zu absolvieren.

4. Ich erkenne an, dass die Arbeit als Kursleiter*in der GwG nur bei weiterer methodisch-didaktischer und fachspezifischer Fortbildung - insbesondere in den Bereichen Theorie und Praxis des klientenzentrierten Konzeptes und seiner Weiterentwicklung - fachgerecht geleistet werden kann und verpflichte mich zur Fortbildung in den genannten Schwerpunkten.

5. Ich verpflichte mich, folgende berufsethische Grundsätze anzuerkennen und zu befolgen:

  • Kursteilnehmer*innen und Kursleiter*innen dürfen miteinander weder in einem beruflichen noch privaten Abhängigkeitsverhältnis stehen (d. h. z. B. weder verwandt, befreundet, untergeben, vorgesetzt usw. sein).
  • Es dürfen keine sexuellen Beziehungen zwischen Kursteilnehmer*innen und Kursleiter*innen während der Zeit der Weiterbildung gepflegt werden.
  • Kursleiter*innen dürfen Kursteilnehmer*innen, die mit ihnen einen Weiterbildungsvertrag haben, nicht gleichzeitig eine eigene Einzeltherapie (Lehrtherapie) anbieten.
  • Kursleiter*innen stehen unter Schweigepflicht, die z. B. zu Supervisionszwecken nur mit Einverständnis der Kursteilnehmer*innen aufgehoben werden kann.
    Diese berufsethischen Grundsätze gelten analog für das Verhältnis Kursleiter*in-Kandidat*iin zu Kursteilnehmer*innen.

6. Ich erkenne an, dass die Verpflichtungserklärung für Kursleiter*innen analog dem Verhältnis Kursleiter*innen und Kursteilnehmer*innen auch für das Verhältnis von Betreuendem/r Kursleiter*in zu Kursleiter*in-Kandidat*innen gilt.

7. Wird meine Qualifikation als Kursleiter*in in Zweifel gezogen, so werde ich zur Klärung des Sachverhaltes die GwG oder eine vom Vorstand der GwG eingesetzte Schlichtungsinstanz aktiv unterstützen.

Vernetzung

Die GwG

  • hat ein bundesweites Netzwerk (Regionalgruppen und Internet) aufgebaut, in dem Sie sich als GwG-Mitglied mit Kollegen*innen fachlich und persönlich austauschen können. Hierbei werden alle Berufsgruppen berücksichtigt (im Wesentlichen sind dies Arbeitnehmer*innen und Selbstständige in den unterschiedlichen Bereichen von Psychologie, Psychotherapie und Medizin, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Politik, Wirtschaft und Theologie sowie Student*innen)
  • bietet Mitgliedern auf der Internetseite die Möglichkeit, eigene Bildungsangebote zu platzieren und abzurufen
    koordiniert Angebot und Nachfrage nach psychologischen und psychotherapeutischen Dienstleistungen sowohl im Bereich der individuellen Nachfrage als auch in Universitäten, Verbänden, Unternehmen, Verwaltungen